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 Soll ich Betreibung veranlassen? 
Nala Geschrieben von Priska Rubischon (Link) am Dienstag, 19. September 2006, 08:28
aus dem grübel dept.

Diese Frage stell ich mir seit Tagen. Und irgendwie komm ich einfach nicht wirklich auf ein Ergebnis. Einerseits finde ich, dass der Betrag zu bezahlen ist - zumal das Geld Maja gehört. Andererseits ist der Betrag eigentlich zu klein um darum zu kämpfen.

Es geht um die Kinderküche von Maja, die wir Anfang Mai via unsere 4sale verkauften. Da ich bisher nie Probleme hatte und das Geld immer bezahlt wurde, habe ich auch diese Küche mit Einzahlungsschein versandt. Küche 30.- Fr. plus Porto 19.- Fr.

Es war noch ein "hickhack" bis ich genug grosse Kartons hatte - da die Küche relativ gross ist und mit viel Zubehör (Teller, Tassen, Besteck, Geschirr,..) ausgestattet, hab ich sie in zwei Kartons verteilen müssen. Beide gut ausgestopft mit "Flips" und losgesandt. Alles war vorher via Mail abgesprochen und für mich somit ok.

Und dann wartete ich aufs Geld. Und wartete und wartete und warte noch immer. Im Juni dann eine erste Mahnung. Keine Reaktion. Mehrmals hab ich es via Mail versucht. Keine Reaktion. Ich hab dann versucht zu telefonieren. Kein einziges Mal nahm jemand den Hörer ab. Am 1.9.06 hab ich dann die eigeschriebene (damit ich sicher bin, dass der Brief ankam) letzte Mahnung mit Betreibungsandrohung gesandt.

Wie kann jemand eine Spielküche kaufen und dann nicht bezahlen? Ich hatte damals in der Mail noch geschrieben, dass das die Küche von Maja sei und sie das Geld bekomme. Wie erklär ich einem 9jährigen Mädchen, dass es Menschen gibt, die Ware kaufen aber nicht bezahlen?

Und jetzt überlege ich, ob ich die Betreibung wirklich einleiten soll. 50.- ist eigentlich ein sehr kleiner Betrag und ein Betreibungsbegehren kostet auch schon wieder 17.-, die ich nachher auch wieder einfordern müsste, weil die gute Frau das sicher nicht bezahlen würde... Und was wenn die Frau so ist wie die Lady aus der LUGS, wo jetzt einfach ein Verlustschein die Buchhaltung beehrt? Dann hab ich zusätzlich Geld ausgegeben und werd dennoch nie entschädigt.

Interessant finde ich ja, dass die Frau in ihrer Umgebung im Elternverein ist und für die Kleiderbörse zuständig. Ob da die Käuferinnen auch nicht bezahlen müssen?

Eines ist jedenfalls leider klar - aufgrund dieser Tatsache werde ich meine Sachen nur noch gegen Vorauszahlung oder Barzahlung bei Uebergabe abgeben. Schade, dass man es heute soweit kommen lassen muss.

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Das Kleingedruckte: Der Besitzer der folgenden Kommentare ist wer immer sie eingeschickt hat. Wir sind in keiner Weise für sie verantwortlich.

  • Re: Soll ich Betreibung veranlassen?
    Geschrieben von Monique am Dienstag, 19. September 2006, 09:56


    Hallo Priska

    ist wirklich schlimm, dass es sowas gibt. Könntest nicht mal vorbeifahren, hast ja die Adresse? Wäre vielleicht wirksamer.

    Mir tut Maja auch leid, ist eine schlechte Erfahrung die sie machen muss. Aber so ist das Leben.

    • priska@0x1b.ch Re: Soll ich Betreibung veranlassen?
      Geschrieben von Priska Rubischon (Link) am Dienstag, 19. September 2006, 11:08

      Könntest nicht mal vorbeifahren, hast ja die Adresse? Wäre vielleicht wirksamer.

      Ist im freiburgischen. Von daher auch nicht so einfach hinzufahren. Und was sagen? "Hallo ich will meine Küche zurück!"?

      • ventilator@semmel.ch Re: Soll ich Betreibung veranlassen?
        Geschrieben von Venty (Link) am Mittwoch, 20. September 2006, 09:49

        Ne, Du hetzt ihr Maja auf den Hals. Nachher wird sie bezahlen, so oder so. =:->

  • admin@marioiseli.com Re: Soll ich Betreibung veranlassen?
    Geschrieben von Mario Iseli (Link) am Dienstag, 19. September 2006, 11:39

    Tja, sowas gibts halt... Erklär halt Maja ganz ehrlich wie das so funktioniert, je früher sie solchen Scheiss kennt desto weniger Probleme wird sie später haben. Übel ist die Sache schon. :-( Wie wärs mit Namen öffentlich publizieren? *kicher*

    • priska@0x1b.ch Re: Soll ich Betreibung veranlassen?
      Geschrieben von Priska Rubischon (Link) am Dienstag, 19. September 2006, 11:54

      Wie wärs mit Namen öffentlich publizieren? *kicher*

      Das hab ich mir auch überlegt. Geht aber unter Datenschutz und Verleumdung und könnte böse Folgen haben. Darum hab ich Name und Ort weggelassen. Wegen Persönlichkeitsschutz ist es ja eigentlich eben sinnvoll, dass man betreiben kann und nicht Selbstjustiz anfangen muss. Nervig ist es allemal :-(